Satzungsänderung 2020

Liebe Mitglieder der Stadtkapelle Oberviechtach,

um die weitere Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Berechtigung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nicht zu gefährden, soll die Satzung der Stadtkapelle Oberviechtach e. V. in der Mitgliederversammlung am 13. März 2020 in §15 Absatz 3 wie folgt abgeändert werden.

Zusätzlich soll die Jugendarbeit noch tiefer verankert werden. Durch Änderungen in §12 Absatz 1 und 2 soll die Vorstandschaft um die Position der Leitung des Nachwuchsorchesters ergänzt werden.

Außerdem wurde die Satzung geschlechtsneutral formuliert. Alle weiteren Paragraphen der bisherigen Satzung bleiben inhaltlich unverändert.

Die vollständige aktuell gültige Fassung unserer Satzung sowie der Entwurf zur Satzungsänderung können hier aufgerufen werden:

Satzung-der-Stadtkapelle-Oberviechtach-2016.pdf (472 Downloads )

Satzung-der-Stadtkapelle-Oberviechtach-2020-Entwurf.pdf (496 Downloads )